Aktuell versteht man unter dynamischen Strompreisen ein Preismodell, bei dem sich der Strompreis in Echtzeit oder in kurzen Intervallen (z. B. stündlich oder viertelstündlich) ändert – abhängig vom aktuellen Angebot und der Nachfrage am Strommarkt. Dieses Modell steht im Gegensatz zu klassischen Stromtarifen mit festen Preisen pro Kilowattstunde über einen längeren Zeitraum.
Merkmale dynamischer Strompreise:
Voraussetzungen für Verbraucher:
Vorteile:
Nachteile:
Ja – wenn Sie ein betroffenes Gerät installieren lassen, müssen Sie dies beim Netzbetreiber anmelden. Diese Aufgabe übernimmt idealerweise der Installateur Ihrer jeweiligen Anlage. Der Netzbetreiber kümmert sich dann um alles Weitere.
ddddddddddddWeil immer mehr Haushalte große Stromverbraucher anschließen (z. B. E-Autos oder Wärmepumpen). Damit das Stromnetz stabil bleibt und keine Ausfälle drohen, müssen Lastspitzen besser gesteuert werden.
ddddddddddddNicht wirklich. Ihr Gerät funktioniert weiter – nur etwas langsamer.
Außerdem bekommen Sie eine finanzielle Vergütung oder günstigere Netzentgelte als Ausgleich.
Nur in Ausnahmesituationen, wenn das Stromnetz in Ihrer Region besonders stark beansprucht wird. In der Regel ist das selten und dauert nur kurz.
ddddddddddddIhr Gerät wird nicht abgeschaltet, sondern nur in seiner Leistung begrenzt.
Zum Beispiel: Ihre Wallbox lädt das Auto nicht mehr mit 11 kW, sondern nur noch mit 4 kW – es lädt langsamer, aber lädt weiter.
Die folgenden Geräte sind betroffen:
Wichtig: Es gilt nur für neue Geräte, die ab dem Inkrafttreten der Regelung angeschlossen werden. Davon betroffen sind alle Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2024.
ddddddddddddDas ist eine Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz. Sie erlaubt es Netzbetreibern, bestimmte Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen vorübergehend zu drosseln, wenn das Stromnetz stark belastet ist.
dddddddddddd§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Anschluss und die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos oder Batteriespeicher in privaten Haushalten.
Kurz erklärt:
Wenn jemand z. B. eine Ladestation für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe ans Stromnetz anschließen möchte, darf der Netzbetreiber unter bestimmten Bedingungen vorübergehend die Leistung dieser Geräte begrenzen, um das Stromnetz zu entlasten – also z. B. in Zeiten, in denen besonders viel Strom gebraucht wird.
Im Gegenzug erhalten die Verbraucher eine Vergütung oder günstigere Netzentgelte.
Wichtig: