Dynamische Strompreise

Aktuell versteht man unter dynamischen Strompreisen ein Preismodell, bei dem sich der Strompreis in Echtzeit oder in kurzen Intervallen (z. B. stündlich oder viertelstündlich) ändert – abhängig vom aktuellen Angebot und der Nachfrage am Strommarkt. Dieses Modell steht im Gegensatz zu klassischen Stromtarifen mit festen Preisen pro Kilowattstunde über einen längeren Zeitraum.

Merkmale dynamischer Strompreise:

  1. Preisschwankungen: Der Strompreis kann im Tagesverlauf stark schwanken – z. B. ist er nachts oder bei starkem Wind oft günstiger, mittags oder bei hoher Netzlast teurer.
  2. Börsenbezug: Die Preise orientieren sich häufig an der Strombörse (z. B. EPEX Spot in Deutschland).
  3. Transparenz: Verbraucher können den aktuellen Strompreis meist über eine App oder Website einsehen.
  4. Anreiz zur Verbrauchssteuerung: Wer Strom dann nutzt, wenn er günstig ist, kann seine Stromkosten senken (z. B. Waschmaschine nachts laufen lassen).

Voraussetzungen für Verbraucher:

  • Intelligenter Stromzähler (Smart Meter) ist notwendig, um den zeitgenauen Verbrauch zu erfassen.
  • Ein entsprechender Vertrag mit einem Anbieter, der dynamische Tarife anbietet.

Vorteile:

  • Einsparpotenzial für flexible Verbraucher.
  • Entlastung des Stromnetzes durch Lastverschiebung.
  • Förderung von erneuerbaren Energien, da z. B. Überschüsse aus Wind- und Solarenergie günstiger angeboten werden.

Nachteile:

  • Preisschwankungen können auch zu sehr hohen Preisen führen.
  • Mehr Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit nötig.
  • Technische Voraussetzungen (z. B. Smart Meter) noch nicht flächendeckend gegeben.
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Muss ich als Kunde etwas tun?

Ja – wenn Sie ein betroffenes Gerät installieren lassen, müssen Sie dies beim Netzbetreiber anmelden. Diese Aufgabe übernimmt idealerweise der Installateur Ihrer jeweiligen Anlage. Der Netzbetreiber kümmert sich dann um alles Weitere.

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Warum gibt es diese Regel überhaupt?

Weil immer mehr Haushalte große Stromverbraucher anschließen (z. B. E-Autos oder Wärmepumpen). Damit das Stromnetz stabil bleibt und keine Ausfälle drohen, müssen Lastspitzen besser gesteuert werden.

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Habe ich dadurch Nachteile?

Nicht wirklich. Ihr Gerät funktioniert weiter – nur etwas langsamer.
Außerdem bekommen Sie eine finanzielle Vergütung oder günstigere Netzentgelte als Ausgleich.

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Wie oft passiert das?

Nur in Ausnahmesituationen, wenn das Stromnetz in Ihrer Region besonders stark beansprucht wird. In der Regel ist das selten und dauert nur kurz.

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Was heißt „drosseln“ genau?

Ihr Gerät wird nicht abgeschaltet, sondern nur in seiner Leistung begrenzt.
Zum Beispiel: Ihre Wallbox lädt das Auto nicht mehr mit 11 kW, sondern nur noch mit 4 kW – es lädt langsamer, aber lädt weiter.

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Welche Geräte sind betroffen?

Die folgenden Geräte sind betroffen:

  • Ladestationen für E-Autos (Wallboxen)
  • Wärmepumpen
  • Batteriespeicher
  • Klimaanlagen (größere Modelle)

Wichtig: Es gilt nur für neue Geräte, die ab dem Inkrafttreten der Regelung angeschlossen werden. Davon betroffen sind alle Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2024.

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Was ist § 14a EnWG überhaupt?

Das ist eine Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz. Sie erlaubt es Netzbetreibern, bestimmte Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen vorübergehend zu drosseln, wenn das Stromnetz stark belastet ist.

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Par. 14 EnWG kurz erklärt

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Anschluss und die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos oder Batteriespeicher in privaten Haushalten.
Kurz erklärt:
Wenn jemand z. B. eine Ladestation für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe ans Stromnetz anschließen möchte, darf der Netzbetreiber unter bestimmten Bedingungen vorübergehend die Leistung dieser Geräte begrenzen, um das Stromnetz zu entlasten – also z. B. in Zeiten, in denen besonders viel Strom gebraucht wird.
Im Gegenzug erhalten die Verbraucher eine Vergütung oder günstigere Netzentgelte.
Wichtig:

  • Die Versorgung darf nicht komplett abgeschaltet werden – es muss immer eine Mindestleistung bleiben.
  • Die Regelung gilt nur für neue steuerbare Geräte, die ab einem bestimmten Zeitpunkt angeschlossen werden.
  • Das Ziel ist, Stromausfälle zu vermeiden und die Energiewende voranzutreiben, indem das Netz besser genutzt wird.
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