Paragraf 14a EnWG ist eine Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz. Sie erlaubt es Netzbetreibern, bestimmte Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen vorübergehend zu drosseln, wenn das Stromnetz stark belastet ist.
* Ladestationen für E-Autos (Wallboxen)
* Wärmepumpen
* Batteriespeicher
* Klimaanlagen (größere Modelle)
Wichtig: Es gilt nur für neue Geräte, die ab dem Inkrafttreten der Regelung (01.01.2024) angeschlossen werden.
Ihr Gerät wird nicht abgeschaltet, sondern nur in seiner Leistung begrenzt. Zum Beispiel: Ihre Wallbox lädt das Auto nicht mehr mit 11 kW, sondern nur noch mit 4 kW – es lädt langsamer, aber lädt weiter.
Nur in Ausnahmesituationen, wenn das Stromnetz in Ihrer Region besonders stark beansprucht wird. In der Regel ist das selten und dauert nur kurz.
Nicht wirklich. Ihr Gerät funktioniert weiter – nur etwas langsamer. Außerdem bekommen Sie eine finanzielle Vergütung oder günstigere Netzentgelte als Ausgleich.
Ja – wenn Sie ein betroffenes Gerät installieren lassen, muss dies beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der kümmert sich dann um alles Weitere.